Angebote und Mitteilungen von Burmann-Immobilien, aus denen die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages hervorgeht, sind ausschließlich für den Adressaten bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von Burmann-Immobilien an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Provision.
Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies Burmann-Immobilien unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen.
Burmann-Immobilien hat Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit von Burmann-Immobilien, so ist uns vom Auftraggeber auf Verlangen eine beglaubigte Vertragsabschrift zu überlassen.
Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Burmann-Immobilien personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet. Gerichtsstand ist ausschließlich Kiel.
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt Burmann-Immobilien insbesondere zum Ersatz seines sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Provisionsanspruches verhindert, berechtigt Burmann-Immobilien insbesondere zum Ersatz seines gesamten Aufwandes gegen entsprechenden Einzelnachweis.
Unser Provisionsanspruch entsteht durch die Vermittlung des im Vertrag genannten Objektes von Burmann-Immobilien sowie durch Abschluss eines wirtschaftlich identischen Vertrages z.B. Kauf statt Miete, Erbpacht statt Kauf oder ähnliches.
Mitursächlichkeit begründet ebenfalls den vollen Provisionsanspruch.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der vermittelte Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung oder aus sonstigem Grunde z.B. aufgrund eines Rücktrittsrechtes erlischt.
Sofern ein Vertrag mit einem von Burmann-Immobilien angeworbenen Interessenten zu einem späteren Zeitpunkt und zu anderen Bedingungen geschlossen wird, ist die Provision an Burmann- Immobilien zu zahlen.
Ein Provisionsanspruch steht Burmann-Immobilien auch zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von Burmann-Immobilien vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
Wünscht der Kunde die vorzeitige Beendigung des Vertrages, bedarf es einer schriftlichen Benachrichtigung unter Angabe von Gründen. Burmann-Immobilien, hat einen Anspruch auf Ersatz seiner gesamten Aufwendungen.
Die Provisionssätze gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht schriftlich und ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist. Die Provision ist grundsätzlich vom Käufer zuzahlen, andere Regelungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Vermittlung von Grundstücken / Immobilien : 5,95 % incl. MwSt vom Gesamtkaufpreis
Vermittlung von Erbpachtverträgen /-rechten : 3,57 % incl. MwSt
Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen : 2,38 Nettokaltmieten incl. MwSt
Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend.
Im Falle der Bestellung oder Übertragung eines Erbbaurechtes ist die Berechnungsgrundlage für die Provision der Wert des Erbbaurechtes. Dieser errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eines Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB. Hinzugerechnet wird ein etwaiger Preis für die Bestellung oder Übertragung des Erbbaurechtes. Die Provisionssätze beeinhalten jeweils die gesetzliche MwSt.
Sollten Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Hans Burmann Immobilien GmbH & Co. KG, Konsul-Lieder-Allee 41, 24226 Heikendorf
vorstehend “Burmann-Immobilien” genannt